16.03.2022

News aus der Branche

News aus der Branche

Nachfolgende Texte wurden in ähnlicher Form in der InsbürO - einer Zeitschrift für die Insolvenzpraxis - veröffentlicht. Die Zeitschrift erscheint im Carl Heymanns Verlag, Wolters Kluwer Deutschland GmbH. Unsere Mitarbeiterin Michaela Heyn ist Schriftleiterin und Mitherausgeberin dieser Zeitschrift.

 

März 2022: InsbürO 2022, 98 f.

 

Gesetzliche Änderungen

Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für geschädigte Unternehmen der Flutkatastrophe aus Sommer 2021

Im Aufbauhilfegesetz 2021 wurde mit dem „Gesetz zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021“ (Art. 7) im Sept. 2021 die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für unwettergeschädigte Unternehmen beschlossen (BGBl. 2021 – Teil 1, Nr. 63, S. 4147). Diese sollte längstens bis zum 31.01.2022 ausgesetzt sein. § 2 dieses Gesetzes sah aber eine Verordnungsermächtigung für das BMJV vor, die Frist bis zum 30.04.2022 verlängern zu können. Es konnte nicht festgestellt werden, ob das BMJV davon Gebrauch gemacht hat.

 

 

BMF-Schreiben

BMF-Schreiben zu § 55 Abs. 4 InsO

Das Bundesfinanzministerium hat am 11.01.2022 ein BMF-Schreiben zu Anwendungsfragen des § 55 Abs. 4 InsO beschlossen, das kurz vor Redaktionsschluss veröffentlicht wurde. Dieses betrifft alle Insolvenzverfahren, die ab dem 01.01.2021 zur Eröffnung beantragt wurden bzw. werden. Hintergrund ist die Änderung in § 55 Abs. 4 InsO durch das Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz. Auf 12 Seiten werden eine Vielzahl von Themen angesprochen. Im groben Überblick geht es um den Kreis der betroffenen Anwender, um einzelne Umsatzsteuerfragen, z.B. beim Forderungseinzug, um die Lohnsteuer und um verfahrensrechtliche Fragen wie die Steuererklärungspflicht und die Geltendmachung von Masseverbindlichkeiten. Unser Mitherausgeber Busch wird dieses BMF-Schreiben in der nächsten InsbürO-Ausgabe näher vorstellen und erläutern. Für den Moment möchten wir nur auf die Veröffentlichung hinweisen. Das BMF-Schreiben ist unter www.bundesfinanzministerium.de > Service > Publikationen > BMF-Schreiben einsehbar.

 

 

Für den Praxisalltag des Insolvenzbüros

Neufassung IDW S 11 verabschiedet

Wie wir schon häufiger erläutert haben, gibt das IDW unterschiedliche Verlautbarungen heraus. Hierbei handelt es sich um Prüfungsstandards, Stellungnahmen, Praxishinweise etc. Entwürfe von Verlautbarungen stehen bis zu ihrer Verabschiedung als Download auf der Homepage des IDW zur Verfügung. Nach Verlautbarung sind die IDW-Standards lediglich noch Mitgliedern zugänglich. Am 06.01.2022 wurde eine neue Fassung des IDW Standards „Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzeröffnungsgründen (IDW S 11)“ verabschiedet. In der Pressemitteilung dazu heißt es auszugsweise: „Dabei wird insbesondere die mit dem Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) am 01.01.2021 in Kraft getretene Differenzierung des Prognosezeitraums bei der drohenden Zahlungsunfähigkeit gem. § 18 InsO (i.a.R. 24 Monate) und der Überschuldung gem. § 19 InsO (12 Monate) berücksichtigt. … Im Vergleich zum IDW ES 11n.F. werden im IDW S 11 nun auch aktuelle BGH-Urteile zur Zahlungseinstellung berücksichtigt.“ Die vollständige Meldung ist über ww.idw.de > Suchbegriff „IDW S 11“ abrufbar. Der VID hatte im Entwurf die Ermittlung der Liquiditätslücke kritisiert und auf die entsprechende BGH-Rechtsprechung verwiesen. Hierüber hatten wir im Augustheft 2021 (InsbürO 2021, 302, 304 f.) berichtet.

 

Erlass des Landesfinanzministerium zur Anmeldung und Prüfung von Steuerforderungen im Insolvenzverfahren und der Bearbeitung von Widersprüchen

Das Finanzministerium des Landes Sachsen-Anhalt hat im Sommer letzten Jahres einen Erlass veröffentlicht, in dem es um die Anmeldung und Prüfung von Forderungen im Insolvenzverfahren und die Bearbeitung von Widersprüchen allgemein, aber vorwiegend um Steuerforderungen geht. Auf 9 Seiten wird die Bearbeitung detailliert geschildert. So werden bspw. auch die Themen der Säumniszuschläge und die unterschiedlichen Verfahrensstände bei Einsprüchen näher dargelegt. Punkt 6 beschäftigt sich darüber hinaus mit Forderungen aus einer Steuerstraftat. Dort wird am Ende zwischen drei Fällen unterschieden: kein Widerspruch des Schuldners gegen das Attribut der Steuerstraftat, Widerspruch, aber rechtskräftige Verurteilung vor Beendigung des Insolvenzverfahrens und Widerspruch, aber Verurteilung erst nach der Verfahrensbeendigung. Der vollständige Erlass ist in der 4. ZInsO-Ausgabe veröffentlicht (ZInsO 2022, 130 ff.). Bezüglich der Fristen für die Anmeldung des Attributs „Steuerstraftat“ zur Insolvenztabelle sei auf die Entscheidung des FG Berlin-Brandenburg (Urt. v. 05.07.2021 - 16 K 11072/19) verwiesen, die wir im Januarheft der InsbürO (2022, 42 f.) veröffentlicht hatten. Danach kann das Attribut „Zusammenhang mit einer Steuerstraftat“ bis zum Ablauf der Abtretungsfrist – also auch nachträglich – angemeldet werden. Die Revision wurde wg. grds. Bedeutung zugelassen und auch eingelegt. Das Verfahren ist bei Druckfreigabe dieser Ausgabe Mitte Februar 2022 beim BFH unter dem AZ: VII R 23/21 anhängig.

 

 

Neues von (insolvenzrechtlichen) Verbänden

VID zu den Gründen für die niedrigen Insolvenzzahlen

Der VID hat mit einer Pressemitteilung vom 11.01.2022 Gründe für die weiterhin rückläufigen Insolvenzzahlen – wie sie sich bspw. aus der Meldung des Statistischen Bundesamtes ergeben, die wir nachfolgend vorstellen – erläutert. Der VID führt darin auszugsweise aus: „Der Berufsverband … sieht einen wichtigen Grund im lebhaften M&A-Markt. … Energiepreissteigerungen und Lieferengpässe sowie weitere Pandemieeinschränkungen sind in den vergangenen Monaten für viele Unternehmen zu einer untragbaren Belastung geworden. Die wirtschaftliche Lage dieser Unternehmen ist in den Insolvenzzahlen bisher aber nicht ablesbar. … Wir beobachten, dass es in vielen Fällen gar nicht mehr zur Restrukturierungsphase kommt. Unternehmen in der Krise werden oft schon vorher verkauft oder fusionieren bzw. werden von anderen Unternehmen übernommen … Starke Eigenkapitalreserven im Mittelstand und niedrige Zinsen begünstigen entsprechende Vorhaben auch für strategische Investoren. Darüber hinaus macht der immer deutlicher werdende Fachkräftemangel und ungelöste Nachfolgefragen manche Unternehmensübernahme zu einer interessanten Perspektive … Krisenbranchen, die auch schon vor der Corona-Pandemie in Schwierigkeiten waren, können von dieser Entwicklung allerdings kaum profitieren.“ Die vollständige Meldung können Sie über www.vid.de > Pressemitteilungen einsehen.

 

 

Statistik

Unternehmens-Insolvenzzahlen weiterhin auf niedrigem Niveau

Das Statistische Bundesamt (Destatis) hat am 11.01.2022 die aktuellen Zahlen der gemeldeten Insolvenzen veröffentlicht (Nr. 13). Darin heißt es auszugsweise: „Im Okt. 2021 haben die deutschen Amtsgerichte 1.056 beantragte Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das waren … 2,7 % weniger als im Okt. 2020. Im Vergleich zum Okt. 2019 - also vor der Corona-Krise - war die Zahl der Unternehmensinsolvenzen im Okt. 2021 um 33,7 % niedriger.“ Die meisten Insolvenzen gab es im Baugewerbe, im Handel sowie im Bereich der sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (u.a. bei Reisebüros und Reiseveranstaltern, bei Wach- und Sicherheitsdiensten sowie bei Detekteien, Messe-, Ausstellungs- und Kongressveranstaltern). Das Statistikamt führt weiter aus: „Hinweise auf die künftige Entwicklung der Unternehmensinsolvenzen gibt die Zahl der beantragten Regelinsolvenzverfahren. Im Dez. 2021stieg diese Zahl nach vorläufigen Angaben um 18 % gegenüber Nov. 2021, nachdem sie bereits im Vormonat deutlich zugenommen hatte (+ 43,8 % im Nov. 2021 gegenüber Okt. 2021). Im Vergleich zu Dez. 2020 lag die Zahl um 24,8 % höher. Damals war die Antragspflicht noch vollumfänglich ausgesetzt.“ Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen habe sich im Okt. 2021 im Vergleich zum Vorjahresmonat mehr als verdreifacht: 222,1 % mehr als im Okt. 2020. Weitere Informationen aus der Statistik finden Sie unter www.destatis.de Presse Pressemitteilungen 11.01.2022.