Gesellschaften in der Krise

Zahlreich sind die Instrumente zur Bewältigung einer Unternehmenskrise! Wir beraten und unterstützen Sie gerne.

Sanierung & Restrukturierung

Schutzschirmverfahren für Unternehmen gem. §§ 270, 270b InsO.

Das Schutzschirmverfahren ist ein auf die Erstellung eines Insolvenzplans gerichtetes Sanierungsverfahren, in dem die Geschäftsführung im Amt und unter der Aufsicht eines (vorläufigen) Sachwalters handlungsfähig bleibt. Mit unserer Expertise können wir Sie bei der Vorbereitung beraten und bei der Durchführung des Schutzschirmverfahren als Sanierungsgeschäftsführer (CRO) begleiten.

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Sanierung & Restrukturierung

Eigenverwaltungsverfahren für Unternehmen.

Die Geschäftsleitung kann im Rahmen der Eigenverwaltung selbst ein Sanierungskonzept entwickeln und die notwendigen Restrukturierungsmaßnahmen unabhängig von den Entscheidungen eines Insolvenzverwalters ergreifen, um eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Kunden und Lieferanten sicherzustellen. Dabei können wir Sie mit unserer Sanierungsexpertise beraten und aktiv unterstützen.

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Sanierung & Restrukturierung

Insolvenzantrag.

Für Geschäftsführer besteht bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung die Pflicht zur Insolvenzantragstellung. Er kann nur mit einem den gesetzlichen Anforderungen genügenden Insolvenzantrag der persönlichen Haftung und der Strafverfolgung entgehen. Was ist für die Insolvenzantragstellung erforderlich? Wie verläuft ein Insolvenzverfahren?

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Sanierung & Restrukturierung

Insolvenzplanverfahren für Unternehmen.

Das Insolvenzplanverfahren ermöglicht die Sanierung und den Erhalt Ihres Unternehmens sowie die Befreiung von wirtschaftlich belastenden Vertragsbeziehungen. Unsere langjährige Erfahrung in der Bearbeitung von Insolvenzverfahren ermöglicht es uns, für Sie und Ihr Unternehmen einen maßgeschneiderten Insolvenzplan zu gestalten und Ihre Interessen sowohl gegenüber den Gläubigern als auch gegenüber dem Insolvenzgericht zu wahren.

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Sanierung & Restrukturierung

Begrenzung der zivil- und strafrechtlichen Haftung der Organe.

In der Unternehmenskrise ergeben sich vielfältige gesetzliche Anforderungen an die Unternehmensleitung, deren Nichtbeachtung haftungsträchtig und strafbewehrt ist. Die Vermeidung einer solchen Haftung erfordert die frühzeitige Rechtsberatung. Wir stehen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung zur Seite, auch wenn „das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist“.

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Sanierung & Restrukturierung

Auslandsinsolvenz und Insolvenz nach Europarecht für Unternehmen.

Das Zusammenwachsen Europas und die Globalisierung verstärken die europäischen und internationalen Verflechtungen der Unternehmen. Die Bewältigung von Unternehmenskrisen bedarf deshalb der profunden Kenntnis des europäischen und internationalen Insolvenzrechts.

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Sanierung & Restrukturierung

Restrukturierung von Unternehmen außerhalb des Insolvenzverfahrens.

Auch außerhalb eines Insolvenzverfahrens besteht die Möglichkeit zur Sanierung Ihres Unternehmens. 

 „die Regelungen des StaRUG“

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Das CURATOR Team 

Mit unseren Insolvenz- und Restrukturierungsexperten erleben Sie eine neue Qualität der Beratung.

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