In der Unternehmenskrise ergeben sich vielfältige gesetzliche Anforderungen an die Unternehmensleitung, deren Nichtbeachtung haftungsträchtig und strafbewehrt ist. Die Vermeidung einer solchen Haftung erfordert die frühzeitige Rechtsberatung. Wir stehen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung zur Seite, auch wenn „das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist“.
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