Selbständige und Freiberufler in der Krise

Zahlreich sind die Instrumente zur Bewältigung einer unternehmerischen Krise! Wir beraten und unterstützen Sie gerne.

Sanierung & Restrukturierung

Schutzschirmverfahren für Einzelunternehmen gem. §§ 270, 270b InsO.

Das Schutzschirmverfahren ist ein auf die Erstellung eines Insolvenzplans gerichtetes Sanierungsverfahren, in dem der Unternehmer im Amt und unter der Aufsicht eines (vorläufigen) Sachwalters handlungsfähig bleibt. Mit unserer Expertise können wir Sie bei der Vorbereitung beraten und bei der Durchführung des Schutzschirmverfahren als Sanierungsberater begleiten.

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Sanierung & Restrukturierung

Eigenverwaltung­sverfahren für Einzelunternehmen

Der Einzelunternehmer oder Freiberufler kann im Rahmen der Eigenverwaltung selbst ein Sanierungskonzept entwickeln und die notwendigen Restrukturierungsmaßnahmen unabhängig von den Entscheidungen eines Insolvenzverwalters ergreifen, um eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit seinen Kunden und Lieferanten sicherzustellen. Dabei können wir Sie mit unserer Sanierungsexpertise beraten und aktiv unterstützen.

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Sanierung & Restrukturierung

Insolvenzantrag und Entschuldung durch Restschuldbefreiung.

Für den Einzelunternehmer oder Freiberufler besteht bei Zahlungsunfähigkeit keine Pflicht zur Insolvenzantragstellung, jedoch ist ein solcher Antrag Voraussetzung zur Erlangung der Restschuldbefreiung bei gleichzeitigem Erhalt der unternehmerischen Existenz. Dabei können wir Sie fundiert beraten.

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Sanierung & Restrukturierung

Insolvenzplanverfahren für Einzelunternehmen.

Das Insolvenzplanverfahren ermöglicht die Sanierung und den Erhalt Ihres Unternehmens. Dies kann für die strengen berufsrechtlichen Reglementierungen unterliegenden Freiberufler der einzige Weg aus der Krise sein. Unsere langjährige Erfahrung in der Bearbeitung von Insolvenzverfahren ermöglicht es uns, für Ihr Unternehmen einen maßgeschneiderten Insolvenzplan zu gestalten und Ihre Interessen sowohl gegenüber den Gläubigern als auch gegenüber dem Insolvenzgericht zu wahren.

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Sanierung & Restrukturierung

Auslandsinsolvenz und Insolvenz nach Europarecht für Einzelunternehmer.

Das Zusammenwachsen Europas und die Globalisierung verstärken die europäischen und internationalen Verflechtungen der Selbständigen und Freiberufler. Die Bewältigung von Unternehmenskrisen bedarf deshalb der profunden Kenntnis des europäischen und internationalen Insolvenzrechts.

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Sanierung & Restrukturierung

Sanierung von Einzelunternehmen ohne Insolvenzverfahren.

Auch außerhalb eines Insolvenzverfahrens besteht die Möglichkeit zur Sanierung Ihres Unternehmens. Mit der bis Juli 2021 umzusetzenden EU-Restrukturierungsrichtlinie wird Unternehmern und Freiberuflern ein außerinsolvenzlicher Restrukturierungsrahmen angeboten. Wir erstellen Restrukturierungspläne und Sanierungskonzepte und begleiten Sie auch aktiv bei der Umsetzung der notwendigen betriebs- und finanzwirtschaftlichen, personellen und organisatorischen Sanierungsmaßnahmen.

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Das CURATOR Team 

Mit unseren Insolvenz- und Restrukturierungsexperten erleben Sie eine neue Qualität der Beratung.

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