Abwehr von Haftungs- und Anfechtungsansprüchen

In der Unternehmensinsolvenz werden auch Geschäftsführer, Gläubiger und Gesellschafter in Anspruch genommen! Wir beraten und unterstützen Sie gerne.

Sanierung und Restrukturierung

Geschäftsführerhaftung.

Unternehmenskrisen sind angesichts der vielfältigen gesetzlichen Handlungs- oder Unterlassungsanforderungen regelmäßig mit zivil- und strafrechtlichen Risiken für Vorstände und Geschäftsführer verbunden. Mit unserer Expertise auch als Insolvenzverwalter können wir Ihnen bereits beim Auftreten erster Krisenanzeichen Handlungssicherheit verschaffen oder - gegenüber bereits verwirklichten Haftungsansprüchen – Ihre Verteidigung übernehmen.

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Sanierung und Restrukturierung

Anfechtungsansprüche.

Als Unternehmer ist es nicht ungewöhnlich, mit der Krise eines seiner Vertragspartner konfrontiert zu werden. Gelingt es trotz dieser wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Kundens, von ihm noch Zahlungen zu erhalten, sieht er sich häufig Rückforderungsansprüchen des späteren Insolvenzverwalters im Insolvenzverfahren über das Vermögen seines Kundens ausgesetzt. Mit unseren Anfechtungsexperten können Sie Vermeidungs- und Abwehrstrategien entwickeln.

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Das CURATOR Team 

Mit unseren Insolvenz- und Restrukturierungsexperten erleben Sie eine neue Qualität der Beratung.

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