Restschuldbefreiung für Selbstständige und Privatpersonen
Viele Wege führen zur Restschuldbefreiung! Wir beraten und unterstützen Sie gerne.
Sanierung und Restrukturierung
Schuldenbefreiung in 3 Jahren.
Das Restschuldenbefreiungsverfahren eröffnet Einzelunternehmern und Privatpersonen die Möglichkeit, sich innerhalb von 3 Jahren von ihren Schulden zu befreien.
Schuldenbefreiung innerhalb eines Jahres mit Insolvenzplan.
Auch Einzelunternehmer und Privatpersonen können mit Zustimmung der beteiligten Gläubiger mit einem Insolvenz-/Verbraucherplan ein Insolvenzverfahren zügig, meistens innerhalb eines Jahres beenden, und eine Schuldenbefreiung erreichen. Wir erstellen für Sie den Insolvenzplan und begleiten Sie bei dessen Umsetzung.
Schuldenbefreiung in anderen Ländern oder nach Europarecht.
Einzelunternehmer und Privatpersonen können die Schuldenbefreiung auch in den EU-Mitgliedsstaaten erlangen. Hierzu sind aber einige Hürden zu überwinden, insbesondere ein Wechsel des Wohnsitzes in den EU-Mitgliedsstaat erforderlich.