17.03.2022

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INDAT Report Heft 02/2022, S. 13     

Falsche Richtung: Wachsende Masseschulden behindern die Sanierung und beschädigen den Gleichbehandlungsgrundsatz
 

In diesem Beitrag setzt sich unser Autor Stephan Ries sehr kritisch mit den zunehmend in Insolvenzverfahren anwachsenden Masseschulden auseinander (§ 55 InsO) – nicht zuletzt mit Seitenblick auf drei aktuelle Entscheidungen des BAG zur Urlaubsabgeltung bei Insolvenz (ZIP 2021, 139; ZIP 2021, 811; ZIP 2022, 334) und verschiedene Urteile des BFH zur Insolvenzanfechtung (ZIP 2017, 782; ZIP 2019, 133, ZIP 2019, 184), wonach angeblich das ganze alte Schuldverhältnis über § 55 InsO gegen die Masse wieder auflebt.

Der Beitrag beschäftigt sich im Schwerpunkt mit wichtigen insolvenzrechtlichen Eckpfeilern der Verteilung von Geld im Mangelfall (par conditio creditorum), insbes. §§ 105, 209 InsO. Ries verdeutlicht an praktischen Beispielen, wie nachteilig und hinderlich sich diese falsche Rechtsprechungsentwicklung auf die erfolgreiche Bearbeitung von Insolvenzverfahren und insbesondere dort erstrebte Sanierungsziele auswirkt. Festzuhalten bleibe, dass diese Rechtsprechung die Ziele der Insolvenzrechtsreform der 1990-er Jahre sowie des ESUG regelrecht untergräbt. Dabei erinnert Ries an die dogmatischen Grundlagen, beginnend mit den damaligen Zielen der Kommission für Insolvenzrecht, und den anschließend von der InsO mit ihren neuen Rangfolgeabstufungen erstrebten Effekten. Er zeigt zahlreiche Widersprüche und dogmatische Inkonsistenzen in der heutigen Rechtsprechung der Fachgerichtsbarkeiten auf. Der Beitrag endet schließlich mit einem nachdrücklichen Plädoyer für eine Rechtswegkonzentration vor den Zivilgerichten und dort einzurichtenden Spezialkammern.