13.07.2022

Aus unseren Verfahren

Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rechtecheck GmbH


Am 01.07.2022 wurde über das Vermögen der Rechtecheck GmbH durch das Amtsgericht Nürnberg – Insolvenzgericht – das Insolvenzverfahren eröffnet und der CURATOR-Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Alexander Kubusch, zum Insolvenzverwalter bestellt.

Die Rechtecheck GmbH war vordringlich im Bereich der sog. LEAD-Vermittlung für potenzielle Rechtsanwaltsmandate tätig. Darüber hinaus betrieb die Rechtecheck GmbH die Prozessfinanzierung in sog. Massenmandaten. Für Eigentümerinnen und Eigentümern von Dieselfahrzeugen wurde über die Internetseite www.rechtecheck.de ein kostenloser Prüfservice für mögliche Ansprüche auf erster Stufe angeboten und sodann die Vermittlung an eine Rechtsanwaltskanzlei sowie gleichzeitig die Möglichkeit des Abschlusses eines Prozessfinanzierungsvertrages.

Dem eröffneten Insolvenzverfahren ging ein vorläufiges Insolvenzverfahren vom 04.05.2022 bis zum 30.06.2022 voraus. Zwar konnten in dieser Zeit die Löhne und Gehälter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die Bundesagentur für Arbeit vorfinanziert werden, jedoch ist es nicht gelungen, den stark defizitären Geschäftsbetrieb auf einen Übernehmer zu übertragen.

Jedoch konnte mit der LEGALCLOUD Ltd. die Übernahme der Webseite der Insolvenzschuldnerin sowie die Übernahme der Prozessfinanzierungsverträge vertraglich verhandeln. Konkret ist die LEGALCLOUD Ltd. daran interessiert, das Prozessfinanzierungsgeschäft auch zukünftig anzubieten und fortzuführen. Die Prozessfinanzierung wird dann durch die C-AXE Treuhand Ltd. erbracht. Dabei sollen – sofern die Prozessfinanzierungskunden einer Übertragung zustimmen – auch bestehende Prozessfinanzierungsverträge auf die C-AXE Treuhand Ltd. übertragen werden.


Was müssen Prozessfinanzierungskunden der Rechtecheck GmbH jetzt beachten?

Die Rechtecheck GmbH hat vor Insolvenzantragstellung zahlreiche Prozessfinanzierungsverträge mit Verbraucherinnen und Verbrauchern abgeschlossen, die möglicherweise Inhaber von Schadensersatzansprüchen gegen Dieselfahrzeug-Hersteller waren. Konsequenz aus der Insolvenz über das Vermögen der Rechtecheck GmbH wäre aber für die Vertragspartner der Prozessfinanzierungsverträge, dass im Falle eines Vergleichs (mit Kostenbeteiligung) oder im Falle eines Unterliegens im Prozess die Gerichts- und Rechtsanwaltskosten von den jeweiligen Kunden selbst getragen und der Freistellungsanspruch gegenüber der Rechtecheck GmbH aus dem Prozessfinanzierungsvertrag als Insolvenzforderung zur Insolvenztabelle angemeldet werden müsste. Ob darauf nach Beendigung des Insolvenzverfahrens zumindest eine Quote ausgezahlt werden kann, ist derzeit völlig offen.

Alternativ bietet sich für die Prozessfinanzierungskunden der Rechtecheck GmbH im Zuge der Veräußerung des Prozessfinanzierungsgeschäfts durch den Insolvenzverwalter an, einer Vertragsübertragung des Prozessfinanzierungsvertrages auf die C-AXE Treuhand Ltd. zuzustimmen. Diese würde im Falle der Zustimmung in den bereits abgeschlossenen Vertrag einrücken und gegenwärtige und künftige Kosten aus der Prozessfinanzierung für die Kunden übernehmen. Sofern die Kunden der Rechtecheck GmbH dieses Angebot annehmen wollen, könnten Sie allerdings keine Ansprüche aus dem ehemaligen Prozessfinanzierungsvertrag mehr gegen die Rechtecheck GmbH geltend machen. Alle Prozessfinanzierungskunden der Rechtecheck GmbH wurden über diese Alternativmöglichkeiten jedoch bereits schriftlich durch die CURATOR AG Insolvenzverwaltungen informiert.

Sofern sich die Kunden für eine Übertragung des Prozessfinanzierungsvertrages auf die C-AXE Treuhand Ltd. entscheiden, erhalten diese Kunden zukünftig Informationen über die Rechtsanwaltskanzlei KLAMERT & KOLLEGEN aus München. Eine Auskunftserteilung durch die CURATOR AG Insolvenzverwaltung ist dann leider nicht mehr möglich, weil dann kein Vertragsverhältnis mehr mit der Insolvenzschuldnerin besteht.

Lediglich, wenn die Kundinnen und Kunden der Vertragsübernahme durch die C-AXE Treuhand Ltd. nicht zustimmen, kann eine Anmeldung (auch zukünftiger) Forderungen aus der Prozessführung im Rahmen des Insolvenzverfahrens erfolgen. Auch hierfür haben die Prozessfinanzierungskundinnen und -kunden bereits die erforderlichen Formulare per Post erhalten.