Stephan Ries ist Rechtsanwalt und seit 2017 Gesellschafter der CURATOR AG Insolvenzverwaltungen für den Standort Wupptertal. Seit 2011 betreibt er eine eigene Kanzlei unter dem Namen Ries Rechtsanwälte und war zuvor langjährig als Insolvenzverwalter im Verbund von Schultze & Braun Rechtanwaltsgesellschaft für Insolvenzverwaltung tätig.
Insolvenzrecht
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Gesellschafter der CURATOR AG Insolvenzverwaltungen für den Standort Wuppertal
Kanzlei Ries Rechtsanwälte
Insolvenzverwalter im Verbund von Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft für Insolvenzverwaltung
Sozius bei Hopfgarten Rechtsanwälte
Rechtsanwalt
Zweites Juristisches Staatsexamen
Erstes Juristisches Staatsexamen
Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum
VID - Verband Insolvenzverwalter Deutschlands e.V.
Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltsverein
Arbeitskreis für Insolvenz- und Schiedsgerichtswesen e.V., Köln
Verein zur Förderung des Instituts für Europäisches und Internationales Insolvenzrecht an der Universität Köln
Bergische Juristengesellschaft e.V. (dort auch im wissenschaftl. Beirat)
Mitherausgeber der Fachzeitschrift ZInsO
Das Insolvenzverfahren natürlicher Personen ist kein „perpetuum mobile“ – schon gar nicht in Fragen der Einkommensteuerveranlagung, ZInsO 2020, 1629
Geschäftsführerhaftung für Steuern trotz insolvenzgerichtlicher Sicherungsanordnungen (Anm. zu BFH VII R 30/18), EWiR 2020, 391
Säumniszuschläge trotz Anzeige der Masseunzulänglichkeit (Anm. zu BFH VII R 31/18), EWiR 2020, 277
Kayser/Thole, Heidelb. Komm. zur Insolvenzordnung, 10. Aufl. 2020, Kommentierung §§35, 38, 39 (teilw), §§ 156 - 164 InsO (zuvor schon 6. Aufl. 2011; 7. Aufl. 2014; 8. Aufl.2016; 9. Aufl. 2018)
Der Bundesfinanzhof und die Bindung seiner Richter an Recht und Gesetz (Art 20 Abs. 3 GG) – auch gegenüber der spezialgesetzlichen „Rangordnung“ bei Insolvenz, in: Festschrift zu Ehren von Godehard Kayser, 2019, 817
Der Beschäftigungsanspruch schwerbehinderter Menschen und seine Grenzen bei Insolvenz (Anm. zu BAG 6 AZR 329/18), ZInsO 2019, 2021
Keine Haftung des Insolvenzverwalters für Urlaubsansprüche wegen Verhängung einer Urlaubssperre (Anm. zu BAG 6 AZR 367/17), EWiR 2019, 149
Annahmeverzugsvergütung als Neumasseverbindlichkeit (Anm. zu BAG 6 AZR 868/16), EWiR 2018, 439
ZRI-Jahrestagungdes RWS-Verlages, Thema: Insolvenzprivilegien kraft BFH-Rechtsprechung
hahn, consultants; 3. Fachtagung „Netzwerkpartner Insolvenzrecht“, Thema: Neue Entwicklungen zur Insolvenzverwalterhaftung
20. Leipziger Insolvenzrechtstag (Korreferent Prof. Dr. Gerhard Pape), Thema: Neue Entwicklungen der Verwalterhaftung
12. Marburger Insolvenzrechtstag, Thema: Haftungsgefahren bei Masseunzulänglichkeit
RWS-Seminar (Korreferent RiBGH Prof. Dr. Gerhard Pape), Thema: Massearmut oder Masseunzulänglichkeit in Insolvenzverfahren - Betriebsfortführung und Sanierung trotz Masseunzulänglichkeit!