29.10.2020

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Verkürzung der Verfahrensdauer für natürliche Personen lässt weiter auf sich warten

Die ursprünglich geplante Reformierung des Insolvenzverfahrens für natürliche Personen lässt weiter auf sich warten, nachdem ursprünglich eine Umsetzung der Richtlinie 2019/1023 bereits am 01.10.2020 in Kraft treten sollte. Der deutsche Gesetzgeber will mit der Umsetzung eine Verkürzung der Verfahrensdauer auf insgesamt 3 Jahre (unabhängig von der Erzielung einer Insolvenzquote) für alle natürlichen Personen, unabhängig davon, ob sie als Unternehmer oder Verbraucher in das Insolvenzverfahren eintreten, beschließen. Das Bundesministerium der Justiz geht weiterhin davon aus, dass die Verkürzung für alle Verfahren gelten soll, die ab dem 01.10.2020 beantragt durch den jeweiligen Schuldner beantragt werden. Sicher ist dies allerdings noch nicht, so dass hier die endgültige Umsetzung abgewartet werden sollte.