15.07.2020

Aus unseren Verfahren

Seniorenresidenz Dietenhofen GmbH soll kurzfristig mittels Insolvenzplan saniert werden

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Seniorenresidenz Dietenhofen GmbH ist planmäßig durch das Amtsgericht Ansbach am 01.07.2020 eröffnet und Herr Rechtsanwalt Alexander Kubusch von der CURATOR AG zum Insolvenzverwalter bestellt worden. Im Zeitraum des Insolvenzantragsverfahrens vom 06.04.2020 bis zum 30.06.2020 ist der Betrieb der Seniorenresidenz uneingeschränkt und mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters fortgeführt worden. Zunächst standen die Zeichen für eine Aufrechterhaltung des Betriebes jedoch schlecht, da kein geeigneter Investor vorhanden war. 

Im Rahmen der Betriebsfortführung entschied sich der vorläufige Insolvenzverwalter jedoch für einen Austausch der Heimleitung und installierte Herrn Jan Kleffmann als kommissarischen Heimleiter in Dietenhofen. Hierdurch konnten zahlreiche Mitarbeiter von einer Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses abgebracht werden und gleichzeitig eine neue Dynamik in den Restrukturierungsprozess implementiert werden. Nunmehr haben sich alle Beteiligten auf eine zeitweilige Fortführung der Seniorenresidenz im eröffneten Insolvenzverfahren geeinigt. Im September dieses Jahres soll dann die vollständige Sanierung der Seniorenresidenz Dietenhofen GmbH mittels Insolvenzplan vollzogen werden. Auf dieses Vorgehen haben sich Herr Kleffmann als Übernehmer der Gesellschaftsanteile, die Eigentümer der Räumlichkeiten, die Arbeitnehmer und schließlich die Heimaufsicht des Landratsamts Ansbach verständigt. Eine Umsetzung wird zeitnah erfolgen.

  

Positives Abstimmungsergebnis im Insolvenzplanverfahren erwartet

Nach knapp drei Jahren im eröffneten Insolvenzverfahren darf Herr Roland Steinbauer mit einer Zustimmung zum Insolvenzplan und damit zu einer Befreiung von seinen Verbindlichkeiten rechnen. Das Insolvenzverfahren war ohne einen Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung 2017 eröffnet worden, nachdem der Schuldner die Verbindlichkeiten aus seinen Getränkemärkten nicht mehr begleichen konnte. Der Insolvenzplan, der nun auf eine Besserstellung im Vergleichszeitraum von 7 Jahren abstellt, stellt somit eine Möglichkeit dar, das Verfahren aus Sicht von Herrn Steinbauer immer noch erfolgreich abzuschließen. Der weit überwiegende Teil der Gläubiger hat bereits im Vorfeld des Abstimmungstermins am 10.07.2020 seine Zustimmung signalisiert.